BAFA Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“
Wie können Sie bei der Krisenbewältigung unterstützt werden?
Seit dem letzten Jahr bin ich als Berater bei dem Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ registriert (ID 163016). Um meine Eignung nachzuweisen, habe ich umfangreiche Unterlagen eingereicht. So war mein Qualitätsmanagement-System ein wesentliches Kriterium bei der Beantragung dieser Registrierung. Zudem helfen mir meine Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragter und Sachverständiger weiter. Aufgrund dieser Registrierung haben meine Kunden einen echten Vorteil. Meine Beratungsleitungen können gefördert werden. Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Anlass für die Beratung und der Art des Unternehmens. Außerdem wird darüber durch das BAFA im Einzelfall entschieden. Ob jedoch ein Zuschuss gewährt wird, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Ich gebe keine Garantie für eine Förderung ab. Zum Verfahren erhalten Sie hier erste Informationen.
Für wen ist die BAFA Förderung gedacht?
Die BAFA Förderung ist für Jungunternehmen, für Bestandsunternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten gedacht. Letztere erhalten eine Förderung für eine Beratung zur Unternehmenssicherung. Außerdem geht es um die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Der Zuschuss kann je nach Art der Beratung zwischen 1.500 € und 3.200 € betragen. Beratungen werden nur einmalig bezuschusst. Somit klären wir von Anfang an, um was es bei Ihnen geht. Wer z. B. nur einen halben Tag Beratung in Anspruch nimmt, kann keine weiteren Fördermittel mehr für Folgeberatungen in Anspruch nehmen. Ich berate Unternehmen in der Region Koblenz, aber auch bundesweit.
Eine Ausnahme gibt es: Bei Beratungen zur Unternehmenssicherung kann eine Folgeberatung gefördert werden.
Warum bin ich kein BAFA-Berater?
Die Bezeichnung ist irreführend und deshalb nicht erlaubt.
Immer wieder lese ich die Bezeichnung „BAFA-Berater“. Es ist nicht gestattet, mit diesem Titel zu werben. Auch die Bezeichnung „zertifizierter BAFA Berater“ darf nicht verwendet werden. Das BAFA bietet ein umfangreiches Programm an Fördermöglichkeiten an. Die Bezeichnung BAFA Berater würde signalisieren, dass die Person in allen Fragen beraten kann. Dieser falsche Eindruck soll vermieden werden. Ich berate Sie in dem BAFA Programm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows. Dazu bin ich laut BAFA befugt und bin für dieses Programm mit der Identifizierungsnummer 163016 registriert.
Welche Art von Beratungen können mit dem BAFA Programm gefördert werden?
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung kommen in Frage. Außerdem werden spezielle Beratungen gefördert. Dazu gehören z. B. Unternehmen, die von Frauen geführt werden, die zur Fachkräftegewinnung beitragen oder die sich um Nachhaltigkeit und Umweltschutz kümmern.
Wie verläuft das BAFA Antragsverfahren?
Informationsgespräch
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Jungunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten? Dann sprechen Sie zunächst mit einem Regionalpartner des BAFA, meist die Industrie- und Handelskammer (IHK) vor Ort.
Inaussichtstellung
Anschließend erstellen Sie über das Portal des Bundesamtes den Antrag. Dabei unterstütze ich Sie selbstverständlich. Sofern es keine Nachfragen gibt, erhalten Sie eine Mail. Damit wird Ihnen eine Förderung per E-Mail in Aussicht gestellt. Wichtig: Dies ist keine Zusage.
Vertragsabschluss
Erst jetzt schließen wir den Beratungsvertrag ab. Selbstverständlich erhalten Sie von mir zuvor eine Kostenaufstellung zur Information. Diese hat jedoch keinerlei rechtliche Wirkung. Zusammen mit dem Vertrag erhalten Sie meine AGB und eine Datenschutzvereinbarung. Nachdem Sie alles unterschrieben haben, beginnen wir mit der Beratung.
Beratung
Im Rahmen der Beratung analysiere ich anhand von Zahlen, Beobachtungen und Gesprächen die Situation Ihres Unternehmens. Sofern es ein konkretes Problem gibt, gehe ich diesem auf den Grund. Anschließend entwickele ich ein Konzept für die weitere Vorgehensweise. Es enthält Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung zur Umsetzung. Dazu erstellen wir gemeinsam eine Aktivitätenliste mit Terminen und Zuständigkeiten. Ich prüfe im Anschluss stichprobenartig die Erledigung der Aufgaben. Dies dient nicht der Kontrolle, sondern der weiteren Hilfestellung.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Beratung erstelle ich einen detaillierten Beratungsbericht. Er dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung meiner Beratung. Anhand dieses Berichts prüft das BAFA, ob ich die Beratung im Sinne des BAFA Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durchgeführt habe. Sie erhalten diesen Bericht zur Unterschrift. Anschließend laden Sie ihn mit weiteren Unterlagen in das Portal des BAFA. Dazu gehören meine Rechnung, Ihr Kontoauszug und die De-minimis-Erklärung. Damit bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen zum Mittestand gehört und anspruchsberechtigt ist.
Zuwendungsbescheid vom BAFA
Wenn alles gut gelaufen ist, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Danach erfolgt die Zahlung an Sie. Dies kann kurzfristig geschehen, aber auch einige Monate dauern.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung
Das BAFA Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist eine gute Möglichkeit, Unternehmen auf ihrem Weg in die Zukunft zu helfen. Sicherlich fällt Ihnen der Entschluss leichter, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie wissen, dass eine Förderung möglich ist.
Ich sichere Ihnen eine professionelle und sorgfältige Begleitung des Antragsverfahrens zu. Zur weiteren Information stehe ich gerne zur Verfügung.
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