Jedes meiner Gutachten ist ein Unikat, das ich mit größter Sorgfalt und bestem Wissen, im Sinne meiner Auftraggeber und den mir vorgegebenen Richtlinien erstelle.
Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz - Wie wird sie beantragt?
Wie ein gastgewerblicher Betrieb vorgeht, um die Aufbauhilfe von der Investitions- und Strukturbank (ISB) in Rheinland-Pfalz zu bekommen.- Richten Sie ein Konto bei der ISB ein.
- Beantragen Sie dort die Aufbauhilfe.
- Laden Sie sich die Vordrucke für die Bescheinigungen herunter.
- Besorgen Sie sich die notwendigen Bescheinigungen von ihrer Gemeinde und der Industrie- und Handelskammer
- Füllen Sie die Eigenerklärung aus.
- Beauftragen Sie mich mit der Erstellung eines Gutachtens zur Beantragung der Aufbauhilfe, Rufen Sie mich an. Telefon: +49 (0)26 07 2144000
- Die Kosten des Gutachtens werden Ihnen zu 100 % von der ISB erstattet.
- Laden Sie die Bescheinigung über die Entschädigungshöhe, die Sie von mir bekommen, in Ihrem Konto bei der ISB hoch.
- Führen Sie die notwendigen Maßnahmen in Ihrem Betrieb durch.
- Erstellen Sie mit meiner Hilfe den Verwendungsnachweis.
Franz-Josef König ist seit 1998 von der Industrie- und Handelskammer Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig.
Wie arbeitet ein Sachverständiger?
Als Sachverständiger im Gastgewerbe verfüge ich über viele Jahre Erfahrung. Am 22.10.1998 wurde ich von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz als Sachverständiger für „Betriebswirtschaftliche Fragen im Hotel- undöffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Wozu wird ein Sachverständiger bei Gericht gebraucht?
Bei einem Großteil meiner Gutachten werde ich durch ein Gericht beauftragt. Es geht darum, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gemäß eines Beweisbeschlusses ein Gutachten zu erstellen. Meine Aufgabe besteht dann darin, die im Gerichtsbeschluss gestellten Beweisfragen fachlich korrekt, unparteiisch und für den Laien verständlich zu beantworten. Dem Gericht dient das Gutachten als Grundlage bei der Urteilsfindung und Urteilsbegründung.Wer gibt ein Privatgutachten ein Auftrag?
Privatgutachten werden von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Institution in Auftrag gegeben. Sie werden nicht in einem Gerichtsverfahren verwendet. Meist geht es darum, einen Sachverhalt innerhalb der Gastronomie oder Hotellerie zu bewerten. Einige Beispiele aus der Praxis sind:- Ermittlung von Schäden durch Ausfälle bei Betriebsunterbrechungen
- Bewertung von Einrichtungen bei Betriebsübergabe, Insolvenz oder Verkauf
- Prüfung von Kosten und Umsätzen bei Absagen von Veranstaltungen
- Bewertung von Schäden durch Ausfälle, auch aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie
- Bewertung von Gehältern, Lohnkosten, Materialkosten und Gewinnentnahmen
- Beantragung der Aufbauhilfe nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Welchen Pflichten unterliegt ein Sachverständiger?
Meine Grundpflichten als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf habe ich vor der Industrie- und Handelskammer IHK zu Koblenz einen Eid geleistet. Weitere Pflichten ergeben sich aus der Sachverständigenordnung. Sie gelten gegenüber Gerichten und gegenüber privaten Auftraggebern. Bei Privataufträgen bin ich nicht zur Auftragsannahme verpflichtet. Bei Gerichtsaufträge kann ich nicht ablehnen.Wenn Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Klärung eines Sachverhaltes beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, dass dies mit einem hohen Maß an Objektivität, Sachverstand und Kompetenz geschieht. Franz-Josef König öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Koblenz