öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Sachverständiger im Gastgewerbe, öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer IHK Koblenz
Als Sachverständiger im Gastgewerbe verfüge ich über viele Jahre Erfahrung. Am 22.10.1998 wurde ich von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz als Sachverständiger für „Betriebswirtschaftliche Fragen im Hotel- und Gaststättengewerbe“ öffentlich bestellt und vereidigt. Seit dieser Zeit habe ich eine Vielzahl von Gerichts- und Privatgutachten für die Gastronomie und Hotellerie erstellt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger arbeite ich neutral und unabhängig. Ich bin ausgewiesener Experte für Unternehmen der Branchen Hotellerie und Gastronomie.Als Sachverständiger erstelle ich Gutachten für Gerichte
Bei einem Großteil meiner Gutachten werde ich durch ein Gericht beauftragt. Es geht darum, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gemäß eines Beweisbeschlusses ein Gutachten zu erstellen. Meine Aufgabe besteht dann darin, die im Gerichtsbeschluss gestellten Beweisfragen fachlich korrekt, unparteiisch und für den Laien verständlich zu beantworten.Privatgutachten werden in der Regel von Unternehmern im Gastgewerbe beauftragt
Privatgutachten werden von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Institution in Auftrag gegeben. Sie werden nicht in einem Gerichtsverfahren verwendet. Meist geht es darum, einen Sachverhalt innerhalb der Gastronomie oder Hotellerie zu bewerten. Einige Beispiele aus der Praxis sind:- Ermittlung von Schäden durch Ausfälle bei Betriebsunterbrechungen
- Bewertung von Einrichtungen bei Betriebsübergabe, Insolvenz oder Verkauf
- Prüfung von Kosten und Umsätzen bei Absagen von Veranstaltungen
- Bewertung von Schäden durch Ausfälle, auch aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie
- Bewertung von Gehältern, Lohnkosten, Materialkosten und Gewinnentnahmen
Ein Sachverständiger im Gastgewerbe unterliegt besonderen Pflichten
Meine Grundpflichten als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf habe ich vor der Industrie- und Handelskammer IHK zu Koblenz einen Eid geleistet. Weitere Pflichten ergeben sich aus der Sachverständigenordnung. Sie gelten gegenüber Gerichten und gegenüber privaten Auftraggebern. Bei Privataufträgen bin ich nicht zur Auftragsannahme verpflichtet. Bei Gerichtsaufträge kann ich nicht ablehnen.Wenn Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Klärung eines Sachverhaltes beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, dass dies mit einem hohen Maß an Objektivität, Sachverstand und Kompetenz geschieht. Franz-Josef König öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Koblenz
Fundierte Fachkenntnisse als Sachverständiger im Gastgewerbe sind unverzichtbar
Voraussetzungen für meine Bestellung waren u. a. eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung. Außerdem sind erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrungen im Gastgewerbe, in der Gastronomie und im Hotelmanagement erforderlich. Diese habe ich mir in der internationalen Hotellerie und in der Führung eines gastronomischen Betriebes angeeignet. Später half mir meine Tätigkeit als Prokurist einer Hotelgesellschaft. Zudem kommen mir meine Kenntnisse als externer Datenschutzbeauftragter für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu gute.Ortstermine in Corona-Zeiten
Nachdem das LG Saarbrücken entschieden hat, dass Ortstermine zur Beweisaufnahme durchzuführen sind und der Sachverständige für die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln verantwortlich ist (LG Saarbrücken v. 12.05.2020, Az.: 15 OH 61/19), gibt es nun eine weitere Entscheidung zu diesem Thema. Das AG Lünen hat mit Beschluss vom 6.5.2020 (23 K 36/11) festgestellt, dass ein Sachverständiger nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn er der Anregung einer Partei, den Ortstermin wegen der Corona-Situation zu verschieben, nicht nachkommt.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen