Gutachten für das Gastgewerbe h2>
Anforderungen an Sachverständige
Als Sachverständiger, bin ich unvoreingenommen und agiere unabhängig. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Gastgewerbes dank meiner 40-jähringen Berufstätigkeit in diesem Gewerbe. Ich bin in der Lage, Ergebnisse in einem Gutachten klar und präzise zu formulieren und die relevanten Fakten zu präsentieren.
Personen, die wie ich den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung stellen, müssen eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung auf ihrem jeweiligen Bestellungsgebiet mitbringen. Darüber hinaus bin ich als öffentlich bestellter Sachverständige verpflichtet, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit sowie einen tadellosen Ruf unter Beweis zu stellen.
Bestellung und Aufgabe
Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde 1998 von der Industrie- und Handelskammer Koblenz vorgenommen. Allein der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Anders verhält es sich bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für die öffentliche Bestellung als Sachverständige musste ich in einem anspruchsvollen Verfahren meine ausgeprägte und besondere Sachkunde sowie ihre umfassende Eignung nachweisen.
Dadurch bin ich aufgrund meines Sachverstandes angesehen und gelte als besonders glaubwürdig. Gerichte, Versicherungen, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen verlassen sich in Zweifelsfragen meist auf meine Aussagen als öffentlich bestellter Sachverständiger.
Meine Aufgabe ist die Unternehmensbewertung und/oder Wirtschaftlichkeitsberechnung von Hotel- und Gaststättenbetrieben sowie die Bewertung und Schadensbegutachtung von Inventar.
Gutachterliche Tätigkeiten
Mein Gutachten beziehen sich auf betriebswirtschaftliche Sachverhalten im Gastgewerbe. Dies sind neben der Inventarbewertung auch wirtschaftliche Schäden, die z. B. durch Absagen von Veranstaltungen, Straßensperrungen oder Betriebsausfällen entstanden sind. Gutachten werden häufig auch bei Betriebsübergaben oder Schließungen benötigt.
In den Jahren 2021 bis 2023 habe ich zahlreiche Gutachten für gastgewerbliche Unternehmen an der Ahr erstellt. Hier ging es häufig darum, Schäden an völlig zerstörtem oder nicht mehr vorhandenem Inventar zu bewerten.
Beauftragung
Sofern Sie ein Gutachten benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Schildern Sie kurz, wozu das Gutachten dient. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen. Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch telefonisch an mich wenden.
Ich schließe mit jedem Auftraggeber einen Vertrag über die Erstellung des Gutachtens ab. Darin werden auch der Zweck des Gutachtens, die Kosten und die Höhe der Anzahlung verbindlich vereinbart. Die Kosten richten sich bei privater Auftragserteilung nach freier Vereinbarung. Üblich sind bei mir Stundensätze zwischen 150 und 200 Euro, abhängig vom Schwierigkeitsgrad.
Franz-Josef König (Dipl. Betriebswirt)
Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Fragen im Hotel- und Gaststättengewerbe, öffentlich bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer Koblenz.
Sachverständigenbüro König
Franz-Josef König
Am Wolfsberg 18
56332 Dieblich
mail@koenigsweg.de
0 26 07 - 97 20 61